Weiterbildung von            Verfahrensbeiständen

Nach der Kindschaftsrechtsreform in 1998 entwickelten Clemens Lübbersmann und ich ein eigenständiges Curriculum zur Ausbildung von Verfahrenspflegern nach § 50 FGG, damals gern auch als "Anwalt des Kindes" bezeichnet, seit 2005 mit der Reform der Familiengerichtsbarkeit nach § 158 FamFG als Verfahrensbeistand bekannt.

Aufgrund unserer lanjährigen Erfahrungen in der Familienbildung und -beratung und im Sozialen Dienst des Jugendamtes sowie unserer gemeinsamen psychodramatischen Ausbildung, waren wir von Beginn an zutiefst überzeugt, dass die subjektive Perspektive von Kindern möglichst authentisch in ein Familiengerichtsverfahren eingebracht werden sollte. 

Uns interessierte insbesondere das Spannungsfeld zwischen Kindeswille und Kindeswohl, in welchem der Kindeswille oft genug durch den Blick der beteiligten Erwachsenen verstellt wird.

In Kinderschutzverfahren am Familiengericht stoßen grundlegende Rechte und persönlichste Interessen aufeinander. Lange, schwierige und letztlich gescheiterte Hilfeprozesse bewegen Fachkräfte des ASD dazu, sich an das Familiengericht zu wenden, um das Wohl von Kindern zu schützen. Der*die Richter*in ist nun Herr*in des Verfahrens und leitet die sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ der Beteiligten. Mütter und Väter von Kindern geraten unter Rechtfertigungsdruck, wollen oder können keine Unterstützung akzeptieren und fürchten, ihre Kinder zu verlieren. Rechtsanwält*innen kämpfen für ihre elterlichen Mandant*innen. Manchmal gibt es auch geladene Zeug*innen. Gutachter*innen können beauftragt werden, deren Einschätzung letztlich als Beweismittel dient und insofern einen hohen Stellenwert hat. Nicht zuletzt muss ein Verfahrensbeistand bestellt werden, der den besonderen Auftrag hat, die speziellen Interessen und vor allem den Willen von Kindern in das Verfahren einzubrin-gen. Immer aber ändert die gerichtliche Auseinandersetzung über einen Eingriff in die elter-liche Sorge die Dynamik des gesamten Geschehens und ist in der Regel für alle Beteiligten hoch emotional besetzt. 

Das „Kind im Mittelpunkt“ als idealtypisches Anliegen eines solchen Kinderschutzverfahrens soll uns zwingen, den Blick immer wieder auf das Kind und die Gewährleistung seiner indi-viduellen Schutzinteressen zu richten. Die wachstumsorientierte psychodramatische Per-spektive macht es möglich, einerseits das Kind in seinen ganz persönlichen Entwicklungs-ansprüchen ernst und dabei gleichzeitig in seinem eigenen Beziehungsgefüge wahrzuneh-men.

An Rollenklarheit der professionell Beteiligten und Wertschätzung für die Anstrengungen der jeweils anderen muss immer wieder gearbeitet werden. Die Auseinandersetzung mit den zugeschriebenen Rollen soll in dieser Weiterbildung in Szene gesetzt und den damit verbundenen Herausforderungen kreativ begegnet werden.

Weiterführende Infos zu konkreten Ausbildungsinhalten, Kosten, Orten und Terminen erhalten Sie hier: 

https://www.institut-verfahrensbeistand.de/

 

 

 

Fortbildung in              sozialpädagogischer  Diagnostik

Sozialpädagogisches Fallverstehen und sozialpädagogische Diagnostik (nach C. Schrapper) ist die Voraussetzung für gelingendes Handeln in der Kinder- und Jugendhilfe.

Immer wieder gilt es, Suchbewegungen zu unternehmen, um herausfordernden Siutuationen zu begegnen und Handlungsfähigkeit (wieder)herzustellen.

Insbesondere der hohe Verantwortungsgrad Kindern und ihren Familien gegenüber, macht es nicht immer einfach, im Jugendamt zu arbeiten.

Abeitsüberlastung und Verantwortungsdruck im Fokus der Öffentlichkeit erschweren das Entwickeln angemessener Handlungsoptionen.

Eindeutiges Faktenwissen gibt es in der Regel nicht bei der Einschätzung von Gefährdungen  und Möglichkeiten und das reine Entlanghangeln an vermeintlich objektiven Kriterienlisten wird den fachlichen Herausforderungen nicht gerecht.

Wie eine gut strukturierte Kollegiale Beratung im Kolleg*innenteam positiv und nicht zuletzt sinnstiftend wirken kann, möchte ich gern erfahrbar machen. Insbesondere geht es darum, wie auch "Bauchgefühle" ernst genommen werden und im Lichte wertschätzender Betrachtung und fachlicher Expertise eingeordnet werden können. Erst die systematische Reflexion subjektiver Gefühle und Wahrnehmungen in der Verknüpfung mit ermittelten Fakten ermöglichen anschlussfähige Hypothesen zum Fall. Erst daraus resultieren entsprechende Handlungsoptionen.

Gern biete ich Fortbildungen zum Thema in Jugendämtern bzw. ASD-Teams oder auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe an.

Auch einzelne Fallrekonstruktionen zu Fällen, die "schief" gelaufen sind, übernehme ich gern.

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